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Kirchenwahl 2009 in Hessen und Nassau

Neuer Vorstand in der Gemeinde.
So wird gewählt!

Evangelisch wählen

Wer darf wählen?

Jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten zur Gemeinde gehört, darf wählen.
Wahlberechtigt sind die Gemeindemitglieder, die im Wählerverzeichnis stehen. Bis 14 Tage vor der Wahl können Gemeindemitglieder Auskunft über die Speicherung ihrer Angaben im Wählerverzeichnis verlangen. Eine Berichtigung ist bis zum Wahltag möglich.

Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden können Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Wahlvorschlag stehen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und bereit sind, die Verpflichtungen einer Kirchenvorsteherin oder eines Kirchenvorstehers zu übernehmen.
Nicht gewählt werden können z. B. Gemeindemitglieder, die in einem mehr als geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zur Gemeinde stehen oder Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen von Gemeindemitgliedern, die kraft Amtes Mitglied im Kirchenvorstand sind sowie deren Kinder oder Gemeindemitglieder, denen ihr Amt als Kirchenvorstandsmitglieder aberkannt wurde.

Wie ist der Wahlvorschlag entstanden?

Der Kirchenvorstand Ihrer Gemeinde hat einen „Benennungsausschuss“ eingerichtet, zu dem der Pfarrer oder die Pfarrerin, bisherige Mitglieder des Kirchenvorstands und berufene Gemeindemitglieder gehören. Dieser Ausschuss hat die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten erstellt – zuerst einen vorläufigen Wahlvorschlag und nach der vorgeschriebenen Gemeindeversammlung den endgültigen Wahlvorschlag.

Einspruchsfrist

Begründete Einsprüche gegen den Wahlvorschlag können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied innerhalb von zwei Wochen beim Dekanatssynodalvorstand schriftlich erhoben werden.

Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten sind zu wählen?

Je nach Größe der Gemeinde zwischen vier und 21. In jedem Fall aber müssen mindestens ein Viertel mehr Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden, als Mitglieder zu wählen sind. Beispiel: Wenn der Kirchenvorstand acht Mitglieder hat, muss der Wahlvorschlag zehn Namen enthalten.

Welche Wahlunterlagen bekommen Sie?

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie per Post Ihre Wahlbenachrichtungskarte. Bringen Sie diese bitte zur Wahl mit. Im Wahllokal wird Ihnen dann der Stimmzettel ausgehändigt.

Ausfüllen des StimmzettelsAusfüllen des Stimmzettels

Kreuzen Sie höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder im Kirchenvorstand Ihrer Gemeinde zu wählen sind. Stimmzettel mit zu vielen angekreuzten Namen sind ungültig!

Auch Briefwahl ist möglich

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie bei Ihrem Kirchenvorstand bis zum Freitag vor der Wahl schriftlich oder mündlich einen Briefwahlschein beantragen. Sie bekommen ihn zusammen mit Ihrem Stimmzettel zugesandt. Dieser muss spätestens bis zum Ende der offiziellen Wahlzeit beim Wahlvorstand eingegangen sein.

Gehen Sie zur Wahl!

Am 21. Juni 2009 werden in allen Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau neue Kirchenvorstände gewählt.
Indem Sie wählen gehen, entscheiden Sie mit über das Gremium, das gemeinsam mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin für die nächsten sechs Jahre die Leitung der Gemeinde wahrnimmt.
Das Amt der Kirchenvorsteherin oder des Kirchenvorstehers ist ein verantwortungsvolles Amt. Der Kirchenvorstand entscheidet in geistlichen und rechtlichen Fragen, sorgt für die Gottesdienste, ist für die Finanzen zuständig und beschließt über alle Personalangelegenheiten. Wählen Sie geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für diese Aufgaben!
Gehen Sie zur Wahl – entscheiden Sie, wer in Ihrer Gemeinde zum Kirchenvorstand gehört.

Diese Information hier im Flyer zum Download:

DownloadNeuer Vorstand in der Gemeinde. So wird gewählt
Download des Flyers (1,15 MB)