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Kirchenwahl 2009 in Hessen und Nassau

Kirchenvorstand.
Eine Tätigkeit mit Gewinn…

Kirchenvorstand werden

Der Kirchenvorstand

Am 21. Juni 2009 wählen die Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau neue Kirchenvorstände. Auch in Ihrer Gemeinde. Zusammen mit der Gemeindepfarrerin oder dem Gemeindepfarrer ist der Kirchenvorstand für die Geschicke der Gemeinde verantwortlich.

Ihre Fähigkeiten sind gesucht!

Ein Kirchenvorstand braucht angesichts der Aufgabenfülle viele Fähigkeiten: Diskussionsbereitschaft und Entscheidungsfreude; Teamfähigkeit; Offenheit für andere Menschen; Konfliktfähigkeit und Interesse am geistlichen Auftrag der Gemeinde. Mit einem Wort: Leitungskompetenz.
Erfahrungen aus der beruflichen und familiären Welt gehören ebenso dazu wie besondere Fachkenntnisse, z.B. in Personal-, Bau- oder Finanzfragen.
Nicht zuletzt: die Neugier sich auf Herausforderungen einzulassen und immer wieder unvoreingenommen nach passenden Lösungen zu suchen.
Müssen Sie das alles mitbringen? Nein. Es ist wie in einem Orchester: Erst das Zusammenspiel verschiedener Instrumente ergibt den guten Klang.

Möchten Sie dieses kirchliche Amt übernehmen?

Denken Sie in Ruhe darüber nach. Suchen Sie das Gespräch mit jetzigen Mitgliedern des Kirchenvorstands oder mit ihrer Pfarrerin, Ihrem Pfarrer. Fragen Sie, ob Sie auch einmal an einer Sitzung des Kirchenvorstands teilnehmen können. Kurz: Lassen Sie sich über die ganze Breite der Aufgaben informieren.

Die Aufgaben im Kirchenvorstand

Die Gestaltung des Gemeindelebens ist das Herzstück der Arbeit des Kirchenvorstands, um Menschen zum Glauben einzuladen. Dazu gehören die Gottesdienste, die Kinder-, Konfirmanden- und Jugendarbeit, die Erwachsenenbildung, die Seelsorge, die diakonische Verantwortung der Gemeinde, ihr missionarischer Auftrag und die Öffentlichkeitsarbeit.
Dann hat der Kirchenvorstand Personalverantwortung: bei der Besetzung von Pfarrstellen, bei der Dienstaufsicht über seine Angestellten, bei der Gewinnung und Begleitung ehrenamtlich tätiger Frauen und Männer.
Schließlich kümmert er sich um die kirchlichen Gebäude, Grundstücke und um die Finanzen.
Der Blick über den „Kirchturm“ hinaus gehört auch noch dazu. Jede Kirchengemeinde gehört zu einem Dekanat mit seiner Dekanatssynode und ist Teil der Gesamtkirche mit ihren vielfältigen Einrichtungen und Angeboten.

Frau mit FahneWas Sie davon haben? Eine „gewinnbringende“ Tätigkeit!

Verantwortung zu übernehmen, sich „einmischen“ zu können, die Gemeinde mitzugestalten: Ehrenamtliche Arbeit im Kirchenvorstand ist – auch durch seine Vielseitigkeit – eine persönliche Bereicherung. Die alltäglichen Herausforderungen wie auch spezielle Fragen, Fortbildungsangebote und neue Wege bieten Ihnen Raum für persönliche Weiterentwicklung und sinnvolles Engagement.

Wie arbeitet der Kirchenvorstand?

Üblich ist eine monatliche, in der Regel nichtöffentliche, Sitzung. Auf ihr werden anstehende Fragen diskutiert und Entscheidungen getroffen. Dazu kommt die Arbeit in Ausschüssen, zum Beispiel für Finanzen, Jugendarbeit oder Kindertagesstätte. Außerdem sind Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen auch an Gottesdiensten und anderen Gemeindeaktivitäten beteiligt.

Der Zeitaufwand? Das hängt natürlich stark vom persönlichen Engagement ab: Der „Zeitkorridor“ beträgt zwischen einer bis drei Stunden pro Woche.

Wie Sie gewählt werden...

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, konfirmiert sind und seit mindestens drei Monaten in Ihrer Kirchengemeinde leben, können Sie gewählt werden. Über bestehende Begrenzungen der Wählbarkeit (z.B. bei Beschäftigungsverhältnissen in der Gemeinde) kann Sie der Benennungsausschuss informieren.

Wer allerdings in einem mehr als geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde steht (derzeit 400 Euro/Monat) kann generell nicht gewählt werden. Daneben gibt es noch einige weitere Begrenzungen, über die Sie der Benennungsausschuss des Kirchenvorstands informieren kann.

Der Benennungsausschuss erstellt einen vorläufigen Wahlvorschlag, der auf einer Gemeindeversammlung ergänzt werden kann. Dort vorgeschlagene Gemeindemitglieder benötigen die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Gemeindemitglieder. Diese Gemeindeversammlung findet in der Zeit zwischen dem 18. Januar und 1. März 2009 statt.

Die Amtsperiode beginnt am Reformationstag, 31. Oktober 2009, die gottesdienstliche Einführung den neuen Kirchenvorstands findet am 1. November 2009 statt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.


Diese Information hier im Flyer zum Download:

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